AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

a) Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Anders lautende Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie der Bestellung beigefügt oder darin genannt sind, verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

b) Die vorbehaltlose Durchführung des Vertrages beinhaltet keine Zustimmung zu entgegenstehenden AGB des Bestellers. Unsere AGB gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, nur gegenüber Kaufleuten.


2. Angebot

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Angaben in Angeboten, Prospekten und Preislisten wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung unverbindlich.


3. Auftragsbestätigung

Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung. Alle Bestellungen, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.


4. Preise

a). Die Preise verstehen sich ab Lager Verpackung und sind freibleibend. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren usw. ergeben, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt. Dies gilt auch gegenüber Nichtkaufleuten.

b) Die Mehrwertsteuer wird gegenüber Kaufleuten nach dem am Liefertag geltenden Satz berechnet.


5. Versand

a) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wenn der Besteller nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Versandart vorschreibt, erfolgt der Versand per Paketdienst.

b) Für Verluste und Beschädigungen während des Transportes übernehmen wir keinerlei Haftung. Abweichungen von dem Versandzettel, dem Lieferschein oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware dem Lieferer schriftlich zu melden.


6. Lieferzeit

a) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 8 Tagen aus Lagervorrat. Falls eine Lieferung aus Lagervorrat nicht möglich ist, wird die Lieferzeit von uns so festgelegt, dass sie aller Voraussicht nach eingehalten werden kann, sie ist jedoch ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung unverbindlich.

b) Fälle höherer Gewalt, z.B. Krieg, Streik oder sonstige Betriebsstörungen, Störungen des Transports und Lieferverzögerungen von Zulieferern berechtigen uns, auch einen fest vereinbarten Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben, mind. bis zum Wegfall der Störung. Bei längerer Lieferverzögerung als 3 Monate kann der Besteller durch eingeschrie-benen Brief vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, z.B. Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung sind ausgeschlossen, sofern wir keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

c) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit aus-geschlossen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von mind. 3 Wochen berechtigt.


7. Export

Von uns gelieferte Erzeugnisse dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis exportiert werden.


8. Zurücknahme

Ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Waren bringen wir bei Gutschrifterteilung 10% des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Sonstige anfallende Kosten für z.B. Rekalibrierung / Zertifizierung werden gesondert berechnet.


9. Mängelhaftung

a) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

c) Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

d) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

e) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatz -pflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner nicht, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB


10. Zahlungsbedingungen

a) Die Preise werden in EUR (Euro) gestellt. Skonto wird nur auf den Nettowarenpreis, also unter Ausschluss von Fracht, Verpackung und anderer Nebenkosten gewährt.

b) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Rückbehaltungsrecht zu.

c) Wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind und hierdurch unser Anspruch in unzumutbarer Weise gefährdet wird, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern. Nach angemessener Fristsetzung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

d) Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei Erftstadt Gymnich, 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto - auch bei Teillieferungen zu leisten. Reparaturen und Lohnarbeiten sind sofort nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Schecks werden nur unter Vorbehalt der Gutschrift angenommen. Wechsel werden nur angenommen, wenn das Gesamtobligo durch eine Bankbürgschaft oder entsprechende Sicherheit abgedeckt ist. Sämtliche Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Neukunden und Rechnungen unter EUR 100,00 behalten wir uns Nachnahmelieferung oder Vorkasse vor.

e) Abtretung:  Wir behalten uns vor Rechnungen ab einem Warenwert von EUR 250,00 nach Einzelprüfung an Crefo-Factoring Rheinland GmbH abzutreten und zu verkaufen. Zahlungen mit befreiender Wirkung sind dann auf das Konto der Gesellschaft zu leisten.


11. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten die ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

b) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

c) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages einschließlich MwSt. ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Köln (Deutschland) vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

b) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung D-50374 Erftstadt (Gymnich)

c) Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.


Kontakt:

mtv messtechnik oHG

Justus-von-Liebig-Str. 17a

50374 Erftstadt (Gymnich)

Handelsregister Nr.: HRA 22328

Registergericht:  Amtsgericht Köln

Umsatzsteuer-ID:  DE239094761



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